Schulung Ihrer Mitarbeiter vor Ort
Individuell auf Ihre Bedürfnisse und Schwerpunkte erstellt.
Die EG-Verordnung 852/2004 verpflichtet Lebensmittelunternehmer zu gewährleisten, dass alle Betriebsangestellten, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit, überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden.
Ziel einer durchgeführten Lebensmittelhygieneunterweisung ist es, bei allen Beteiligten das Hygienebewusstsein zu schärfen. Gesetze und Verordnungen können nur Rahmenbedingungen zur Behandlung, Herstellung oder zum Verkauf von Lebensmitteln schaffen. Hygienebewusstes Handeln muss im täglichen Umgang mit Lebensmitteln Normalität werden und bleiben.
- Festlegung der Schwerpunkte der Schulung
- Absprache besonderer Schulungsprioritäten
- Festlegung von Besonderheiten des Objektes mit schulungsrelevanten Auswirkungen
- Durchführung der Schulung zur Lebensmittelhygiene und nach dem Infektionsschutzgesetzes für bis zu 25 Personen
- Objektspezifische Gegebenheiten werden integriert
- Dokumentation der Folgebelehrung nach HACCP Standard
- Lebensmittelhygiene Verordnung, jährlich
- Infektionsschutzgesetz, alle zwei Jahre
- erfüllt die Anforderungen zur jährlichen Schulung zur Lebensmittelhygiene (EG VO) Nr. 852/2004 + Folgebelehrung IfSG
- Schulung Lebensmittel und Infektionsschutzgesetz sind somit kombinierbar
- Vorteile externer Redner (nachhaltige Wirkung, wenn Externe über Hygiene reden & mehr Aufmerksamkeit während der Veranstaltung)